Bestattungslexikon von A - Z
Kleines Lexikon rund um das Bestattungswesen. Das Lexikon wird nach und nach erweitert.
A
- Almbestattung
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Bei der Almbestattung wird die Urne auf einer Alm in der Schweiz beigesetzt.
- Amtsärztliche Leichenschau
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Als amtsärztliche Leichenschau oder zweite Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Sie dient der Überprüfung der Todesursache und ist vor jeder Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.
- Anonyme Bestattung
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Bei der anonymen Bestattung findet die Beisetzung ohne das Beisein der Angehörigen statt. Das Grab hat keinerlei Kennzeichnung.
- Asche
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Die menschlichen Überreste nach einer Einäscherung in einem Krematorium werden als Asche bezeichnet.
- Aschekapsel
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In eine Aschekapsel wird die Asche des Verstorbenen gegeben. Zusätzlich zur Asche des Verstorbenen wird der Feuerstein oder Schamottstein mit in die Aschekapsel gegeben, so dass die Asche immer zugeordnet werden kann. Der Deckel der Aschekapsel wird mit den persönlichen Daten des Verstorbenen sowie mit den Daten der Einäscherung versehen.
- Aufbahrung
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Das Ausstellen des Sarges mit dem Verstorbenen in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung bzw. Einäscherung nennt man Aufbahrung.
- Autopsie
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Bei der Autopsie wird der Leichnam durch einen Rechtsmediziner oder Pathologen geöffnet, um die genaue Todesursache festzustellen. Andere Begriffe dafür sind Obduktion oder Sektion.
B
- Baumbestattung
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Die biologisch abbaubare Urne wird unmittelbar an einer Baumwurzel beigesetzt.
- BEFA-Messe
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Bestatterfachmesse. Sie findet alle vier Jahre in Düsseldorf statt.
- Beisetzung
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Beisetzung ist das Herablassen eines Sarges oder einer Urne in ein Grab.
- Bestattungsfrist
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In Nordrhein-Westfalen muß ein Verstorbener innerhalb von zehn Tagen beerdigt oder eingeäschert werden. Im Falle einer Einäscherung muss die Urne innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden.
- Bestattungsinstitut
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Als Bestattungsinstitut wird der Betrieb bezeichnet, in dem der Bestatter seinen Beruf ausübt. Ähnliche Firmenbezeichnungen sind: Beerdigungsinstitut, Bestattungshaus, Beerdigungsanstalt.
- Bestattungskostenrechner
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Ein Bestattungskostenrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, die anfallenden Kosten einer Bestattung online zu ermitteln.
- Bestattungskraftwagen
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Ein Bestattungskraftwagen oder Leichenwagen dient dem Transport oder der Überführung von Verstorbenen.
D
- Danksagungskarten / Dankkarten
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In einer Danksagung können sich die Angehörigen der oder des Verstorbenen für Unterstützung und tröstende Worte während der schweren Zeit bedanken. Gleichzeitig können Sie mit den Danksagungskarten zum Sechswochenamt einladen. Gerne gestalten wir für Sie diese Karten ganz individuell nach Ihren Vorstellungen. Auf Wunsch verschicken wir die Karten auch für Sie.
- Deckengarnitur
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Eine Deckengarnitur besteht aus einer Decke und einem Kissen, womit der Verstorbene im Sarg eingebettet wird.
E
- Einäscherung
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Unter Einäscherung versteht man die Kremation (Verbrennung) eines Verstorbenen in einem Krematorium.
- Einbalsamierung
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Eine Einbalsamierung verlangsamt durch besondere Verfahren das Verwesen des Verstorbenen.
- Einbetten
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Einbetten ist eine pietätvolle Bezeichnung für einsargen.
- Einsargen
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Einsargen ist das Hineinlegen des Verstorbenen in einen Sarg.
- Erdbestattung
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Die Erdbestattung ist die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Sarg in ein Erdgrab.
- Erdgrab
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Ein Erdgrab ist ein Sarg- oder Urnengrab unterhalb der Erdoberfläche.
- Exhumierung
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Unter Exhumierung versteht man das Ausgraben einen bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab.
F
- Feuerstein
-
Als Feuerstein oder Schamottstein wird ein feuerfester Stein bezeichnet, der mit der Einäscherungsnummer versehen ist und vor der Kremation auf den Sarg kommt. Nach der Einäscherung kommt er zusammen mit der Asche in die Aschekapsel.
- Friedhof
-
Der Friedhof ist ein Ort, an dem verstorbene Personen bestattet werden. Dieser Platz ist für Grabstätten und die Zeremonien im Zusammenhang mit einer Beerdigung vorgesehen.
- Friedwald
-
Friedwald ist ein Unternehmen, welches Waldstücke bewirtschaftet und auf diesen Flächen Baumbestattungen anbietet.
- Fußballurne
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Das ist eine Urne, die sowohl die Form als auch die farbliche Gestaltung eines Fußballs hat.
G
- Grabeskirche
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Grabeskirchen sind Kirchen, die Aufbewahrungsmöglichkeiten für Urnen innerhalb der Kirchen bieten.
- Grabkreuz
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Das Grabkreuz ist ein christliches Gedenkzeichen einer Grabstätte und wird oft vorübergehend bis zur Fertigstellung des Grabsteins aufgestellt. Es wird mit dem Namen und den Daten der oder des Verstorbenen versehen.
- Grabstein
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Ein Grabstein dient zum Totengedenken und der Kennzeichnung einer Grabstätte.
H
- Hospiz
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Hospize sind umfassende Pflege- und Versorgungseinrichtungen für Sterbende. Im weitesten Sinn steht hinter dem Hospizgedanken ein Konzept der ganzheitlichen Sterbebegleitung.
J
- Jederzeit
-
Im Notfall erreichen Sie uns telefonisch jederzeit unter 02131 / 41915
K
- Katafalk
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Untergerüst für den Sarg zur feierlichen Aufbahrung bei Trauerfeierlichkeiten. Die Katafalkdecke schmückt den Katafalk. Der Wagen, auf dem der Sarg zur Grabstätte gefahren wird, nennt sich Katafalkwagen.
- Kondolenz
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Alle Formen der Beileidsbekundung und Anteilnahme am Tod einer Person nennt man Kondolenz.
- Kremation
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Unter Kremation versteht man die Einäscherung (Verbrennung) eines Verstorbenen in einem Krematorium.
- Krematorium
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Ein Krematorium ist ein Gebäudekomplex mit Ofenanlage zur Einäscherung der Verstorbenen. Die Einäscherung erfolgt immer in einem Sarg.
L
- Leichenstarre
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Die Leichenstarre ist die nach dem Tod eintretende Erstarrung der Muskulatur.
- Leichenwagen
-
Ein Leichenwagen oder Bestattungskraftwagen dient dem Transport oder der Überführung von Verstorbenen.
- Letzter Wille
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Letzter Wille ist im Umgangsgebrauch ein anderes Wort für Testament.
N
- Nutzungsrecht
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Mit dem Kauf einer Grabstelle wird gleichzeitig auch das Nutzungsrecht für eine bestimmte Zeit erworben. Dieser Zeitraum liegt in Neuss je nach Friedhof zwischen 20 und 30 Jahren.
O
P
- Patientenverfügung
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Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie ihn nicht mehr äußern können, medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen.
R
- Reihengrab
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Diese Grabstätte des Verstorbenen wird der Reihe nach vergeben, also nach Eingang der Anmeldungen auf dem Friedhofsamt. Ein Reihengrab ist in der Regel günstiger als ein Wahlgrab. Die Ruhefrist eines Reihengrabes kann nicht verlängert werden.
- Ruheforst
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Ruheforst ist ein Unternehmen, welches Waldstücke bewirtschaftet und auf diesen Flächen Baumbestattungen anbietet.
- Ruhefrist / Ruhezeit
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Die Ruhefrist / Ruhezeit ist die Zeit, die ein Grab mindestens bestehen muß, bevor es wieder für eine Bestattung genutzt werden kann. In Neuss beträgt die Ruhefrist je nach Friedhof zwischen 20 und 30 Jahren.
S
- Sargfabrik
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In einer Sargfabrik werden Särge hergestellt.
- Schamottstein
-
Als Schamottstein oder Feuerstein wird ein feuerfester Stein bezeichnet, der mit der Einäscherungsnummer versehen ist und vor der Kremation auf den Sarg kommt. Nach der Einäscherung kommt er zusammen mit der Asche in die Aschekapsel.
- Schmuckurne
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In die Schmuckurne wird die Aschekapsel eingesetzt. Schmuckurnen gibt es in vielen Farben und aus den verschiedensten Materialien.
- Sechswochenamt
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Das Sechswochenamt ist ein katholischer Brauch. Sechs Wochen nach dem Tod bzw. der Beerdigung wird zum Gedenken des Verstorbenen eine heilige Messe gehalten.
- Seebestattung
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Bei einer Seebestattung wird die Urne auf hoher See beigesetzt. Dies kann mit oder ohne das Beisein der Angehörigen erfolgen.
- Sektion
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Bei der Sektion wird der Leichnam durch einen Rechtsmediziner oder Pathologen geöffnet, um die genaue Todesursache festzustellen. Andere Begriffe dafür sind Autopsie oder Obduktion.
- Stele
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Als Stele bezeichnet man einen freistehenden Pfeiler. Darauf kann man den Vor- und Zunamen sowie Geburts- und Sterbejahr eingravieren lassen.
- Sterbeurkunde
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Die vom Standesamt des Sterbeortes ausgehändigte Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen sowie Ort und Zeit des Todes.
T
- Talar
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Als Talar wird das sogenannte Totenhemd bezeichnet.
- Testament
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Ein Testament ist eine Regelung für den Erbfall.
- Totenschein
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Der Totenschein wird nach gründlicher Untersuchung des Verstorbenen vom untersuchenden Arzt ausgestellt. Darin stehen die Personalien des Verstorbenen, Zeit und Ort des Todes, Todesart (natürlich oder nichtnatürlich) und die Todesursache. Er setzt sich aus dem grünen (Nichtvertraulicher Teil) und dem roten (Vertraulicher Teil) zusammen.
- Trauerkarten / Trauerbriefe
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Um vielen Menschen die Gelegenheit zur Teilnahme an der Trauerfeier zu geben, bietet es sich an Trauerkarten mit der Bekanntgabe des Todesfalls zu verschicken. Gerne gestalten wir für Sie diese Karten ganz individuell nach Ihren Vorstellungen. Auf Wunsch verschicken wir die Karten auch für Sie.
- Trauerredner
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Als Trauerredner bezeichnet man den Beruf des „freien Redners“, losgelöst von religiösen Vorstellungen. Der Trauerredner gestaltet mit seiner Trauerrede einen wesentlichen Teil der Trauerfeier.
U
- Urnenkranz
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Ein Urnenkranz sind Blumen, die kreisförmig angeordnet sind und somit einen Kranz bilden, worin die Urne steht.
W
- Wahlgrab
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Beim Wahlgrab ist die Grabstätte auf bestimmten Flächen von den Angehörigen wählbar. Ein Wahlgrab ist deshalb meist etwas teurer als ein Reihengrab. Der Vorteil eines Wahlgrabes ist, dass die Nutzungsdauer beliebig verlängerbar ist. Gern gewählt werden zweistellige Wahlgräber. Ehepaare können dort nebeneinander beigesetzt werden.
- Wortgottesdienst
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Der Wortgottesdienst bezeichnet eine katholische Zeremonie durch einen katholischen Geistlichen oder Diakon. Der Wortgottesdienst wird in der Regel in der Friedhofskapelle gehalten.
Z
- Zinksarg
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Der Zinksarg ist bei Auslandsüberführungen vorgeschrieben. Er besteht aus einem luftdicht verschlossenen Behältnis aus Zinkblech und wird zugelötet. Der Zinksarg wird in einem konventionellen Holzsarg eingefasst und kann auch mit einem Sichtfenster versehen werden.
- Zweite Leichenschau
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Als zweite Leichenschau oder amtsärztliche Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung des Leichnams durch einen Amtsarzt. Sie dient der Überprüfung der Todesursache und ist vor jeder Einäscherung gesetzlich vorgeschrieben.